Krankenkassenbeiträge der kassenpflichtigen Leistungen --> werden direkt verrechnet an die Krankenkasse und nicht an den Klient |
CHF |
Abklärung und Beratung (durch Krankenkasse bezahlt) |
76.90/Std. |
Behandlungspflege (durch Krankenkasse bezahlt) |
63.00/Std. |
Grundpflege (durch Krankenkasse bezahlt) |
52.60/Std. |
Ihre Kosten: Sie bezahlen je nach Kanton CHF 7.65 oder max. CHF 15.35 pro Tag (unabhängig von der Einsatzdauer oder wie oft wir täglich bei Ihnen vorbei kommen). Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV und MV.
Die Spitex 24 AG ist von allen Krankenkassen anerkannt und bei uns erhalten allgemein, halbprivat und privat Krankenkassenversicherte die bestmögliche Behandlung an 365 Tagen im Jahr.
Nicht-krankenkassenpflichtige Leistungen |
CHF |
Hauswirtschaft und Betreuung |
48.00/Std. |
Fahrdienst (z.B. Arzt, Spital, Einkauf, etc.) |
1.20 pro KM |
Pikett-/Notfallbereitschaft (pro Mt.) |
50.00 |
Notfalleinsatz |
189.00 |
Nachtwache / Sitzwache |
Auf Anfrage |
24h Betreuung |
Auf Anfrage |
Ihre Kosten: Sie bezahlen den oben erwähnten Stundensatz. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, übernimmt diese ggf. einen Anteil. Wir klären Ihnen gerne ab, welche Leistungen durch die Krankenkassen übernommen werden und welche unsere Klienten selber tragen.
Notfalluhr/-knopf: Gerne bieten wir die Möglichkeit eine Notfalluhr oder ein Notfallknopf (z.B. Schmuckstück) zu tragen, sodass in einem Notfall während 24 Stunden und 7 Tagen bequem und sicher ein Alarm ausgelöst werden kann für Unterstützung im eigenen Zuhause oder unterwegs. Wir pflegen dazu eine Zusammenarbeit mit führenden Hersteller sowie Partner wie beispielsweise das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).
Wir freuen uns Sie dazu beraten zu dürfen über die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten.
Krankenkassenbeiträge – abzüglich 10% Selbstbehalt und Franchise
Kanton |
CHF pro Tag |
Zürich: |
CHF 7.65 |
Aargau: |
20%, max. CHF 15.35 |
Zug: |
20%, max. CHF 15.35 |
Die Patientenbeteiligung erfolgt gemäss der Pflegefinanzierung je nach Kanton.
Ergänzungsleistungen
Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. www.ahv-iv.ch
Stornierungsgebühr
Die Stornierungsgebühr beträgt CHF 50,- für kurzfristige Absagen (weniger als 24 Stunden im Voraus) und Fehlbesuche (Abwesenheit des Klienten bei vereinbartem Termin).
Zusätzliche Anpassungen im Einsatzplan
Der Einsatzplan wird kostenfrei erstellt und die Wünsche sowie Bedürfnisse der Klienten werden berücksichtigt.
Haushalt
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen, im Rahmen der Grundversicherung, nicht übernommen. Die Abklärung für hauswirtschaftliche Leistungen wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse ggf. einen Anteil.
Rechnungen
Die Leistungen der Spitex24 werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der Spitex 24 für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.