Die krankenkassenpflichtigen Leistungen aus der Grundversicherung werden direkt mit der Krankenkasse durch die Spitex 24 AG verrechnet. Daher ist keine Rückforderung der Kosten bei den Krankenkassen notwendig.
Die Spitex 24 AG ist von allen Krankenkassen anerkannt und bei uns erhalten allgemein, halbprivat und privat Krankenkassenversicherte die bestmögliche Behandlung an 365 Tagen im Jahr.
Kanton |
CHF pro Tag |
Zürich |
CHF 7.65 |
Aargau |
20%, max. CHF 15.35 |
Zug |
20%, max. CHF 15.35 |
Der Klient bezahlt aufgrund der kantonalen Tarifen zwischen CHF 7.65 bis max. CHF 15.35 pro Tag, unabhängig von der Einsatzdauer oder wie oft wir täglich vorbei kommen. Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV und MV.
CHF |
|
Hauswirtschaft, Haushaltstätigkeiten, Reinigung und Betreuung |
CHF 52.00/Std.
(inkl. MwSt) zuzüglich Wegpauschale von |
Fahrdienst (z.B. Arzt, Spital, Einkauf, etc.) |
CHF 1.20 pro KM (mind. CHF 15.00) |
Pikett-/Notfallbereitschaft |
CHF 50.00 pro Monat |
Notfalleinsatz (24h/7 Tage Verfügbarkeit) |
CHF 189.00 |
24h Rund-um-Betreuung |
Auf Anfrage |
Nachtwache/Sitzwache |
CHF 400.- für einen 10-stündigen Einsatz |
Zusatzversicherung bei der Krankenkasse: Die Hauswirtschaftstätigkeiten, die Haushaltstätigkeiten, Reinigungsarbeiten oder die Betreuung durch die Spitex 24 AG werden je nach Zusatzversicherung von der Krankenkasse übernommen
Ergänzungsleistungen
Sie können Ergänzungsleistungen für Pflege, Hilfe und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen Ihnen die Kosten zu decken und dazu gibt es weitere Informationen unter www.ahv-iv.ch
Notfalluhr/-knopf: Gerne bieten wir die Möglichkeit eine Notfalluhr oder ein Notfallknopf (z.B. Schmuckstück) zu tragen, sodass in einem Notfall während 24 Stunden und 7 Tagen bequem und sicher ein Alarm ausgelöst werden kann für Unterstützung im eigenen Zuhause oder unterwegs. Wir pflegen dazu eine Zusammenarbeit mit führenden Hersteller sowie Partner wie beispielsweise das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Weitere Informationen dazu unter www.notknopf.ch
Wir freuen uns Sie dazu beraten zu dürfen über die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten.
Rechnungen
Die Leistungen der Spitex24 werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bewahren Sie die Abrechnung der Krankenkasse und die der Spitex 24 AG für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.